Kfz-Gutachten nach Unfall – Kosten, Ablauf und Ihre Rechte

Nach einem Autounfall stellen sich viele Fragen: Brauche ich ein Kfz-Gutachten? Was kostet das? Und wie läuft die Begutachtung ab? Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige rund um das Kfz-Gutachten nach einem Unfall in Berlin.

Wann brauche ich ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Grundsätzlich haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall das Recht auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten – sobald der Schaden voraussichtlich über der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 750 Euro liegt. Das Gutachten dokumentiert den gesamten Schaden und ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Auch bei einem Totalschaden ist ein Gutachten unverzichtbar: Es ermittelt den Wiederbeschaffungswert und den Restwert Ihres Fahrzeugs und stellt sicher, dass Sie fair entschädigt werden.

Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?

Die gute Nachricht: Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen gewählten, unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Die Kosten eines Gutachtens richten sich nach der Schadenshöhe und werden nach dem BVSK-Honorartableau berechnet. Bei einem Schaden von beispielsweise 3.000 Euro liegen die Gutachterkosten typischerweise zwischen 400 und 600 Euro – diese trägt vollständig die Gegenseite.

Der Ablauf eines Kfz-Gutachtens – Schritt für Schritt

Der Ablauf ist einfach und unkompliziert. Zunächst kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir sind rund um die Uhr erreichbar. Dann vereinbaren wir kurzfristig einen Termin zur Fahrzeugbesichtigung, entweder bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder an unserem Standort in Prenzlauer Berg. Bei der Besichtigung dokumentieren wir alle Schäden fotografisch und fachlich. Anschließend erstellen wir Ihr Gutachten mit allen relevanten Angaben zu Reparaturkosten, Wertminderung und gegebenenfalls Wiederbeschaffungswert. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden per E-Mail und auf Wunsch auch als Ausdruck.

Ihre Rechte nach einem Unfall

Als Geschädigter haben Sie umfangreiche Rechte: Sie dürfen einen eigenen Sachverständigen wählen und sind nicht an den Gutachter der Versicherung gebunden. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten, auf Nutzungsausfall oder einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur, auf merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs sowie auf Erstattung einer Unkostenpauschale.

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen erfahrene Partneranwälte für Verkehrsrecht, die Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen – ebenfalls auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

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Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, welche Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Kontakt: info@gutachtenprenzl.de | Standort: Prenzlauer Allee 88, Berlin | Erreichbarkeit: 24/7

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