Alles, was Sie nach einem Unfall wissen müssen.
Wer zahlt, wie lange dauert es, was steht Ihnen zu. Hier stehen die Antworten, die sonst niemand freiwillig gibt — sortiert nach Thema.
Kosten und Bezahlung
Die häufigste Frage nach einem Unfall ist die nach dem Geld. Kurz vorweg: Trifft Sie keine Schuld, zahlen Sie für das Gutachten nichts.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie 0 €. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt alle Kosten für den Kfz Sachverständigen, das ist gesetzlich geregelt. Nur bei selbstverschuldetem Unfall werden die Kosten über Ihre Kaskoversicherung abgerechnet.
Bei Fremdverschulden trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Kosten: Gutachten, Anwaltskosten und Reparatur. Sie müssen nichts vorstrecken. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab und kümmern uns um die gesamte Kommunikation.
Dann tragen Sie das Honorar selbst, oder es läuft über Ihre Vollkaskoversicherung. Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe: bei rund 1.000 € Schaden etwa 250–350 €, bei 5.000 € etwa 560–700 €, bei 15.000 € etwa 1.020–1.250 €. Die genauen Sätze und was jeweils enthalten ist, finden Sie auf unserer Kostenseite.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sie unterschreiben dafür eine Abtretungserklärung, mehr ist nicht nötig. Sie überweisen uns nichts und bekommen keine Rechnung.
Ja, aber anteilig. Bei einer Haftungsquote von 70 zu 30 übernimmt die Gegenseite 70 Prozent der Gutachterkosten, den Rest tragen Sie oder Ihre Kaskoversicherung. Wie die Quote ausfällt, steht oft erst nach dem Gutachten fest — genau deshalb sollte der Schaden sauber dokumentiert sein.
Nein. Anfahrt, Lichtbilder, Schreibkosten und der Versand an Versicherung und Anwalt sind im Honorar enthalten. Sie bekommen vor der Beauftragung eine klare Ansage, womit zu rechnen ist.
Eine Reparaturbestätigung ist deutlich günstiger als ein Vollgutachten, weil nur die fachgerechte Instandsetzung bestätigt wird. Sie brauchen sie vor allem bei fiktiver Abrechnung, wenn Sie später Nutzungsausfall geltend machen oder das Fahrzeug verkaufen wollen.
Bei Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Manche Versicherer übernehmen die Gutachterkosten vollständig, andere nur bis zu einer bestimmten Höhe oder gar nicht. Klären Sie das vorab — wir sagen Ihnen, worauf Sie im Vertrag achten müssen.
Ablauf, Termin und Dauer
Vom Anruf bis zum fertigen Gutachten vergehen bei uns in der Regel 24 Stunden. So läuft es ab.
In der Regel am selben oder nächsten Werktag. Als mobiler Kfz Gutachter kommen wir direkt zu Ihnen: nach Hause, in die Werkstatt oder zum Unfallort in ganz Berlin. Das fertige Gutachten erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung.
Ja. Unser Sachverständigenbüro ist rund um die Uhr erreichbar, auch samstags, sonntags und an Feiertagen. Gerade nach einem Unfall zählt jede Stunde: Je früher der Schaden dokumentiert ist, desto besser lässt er sich gegenüber der gegnerischen Versicherung belegen. Rufen Sie einfach an, auch spätabends.
Sie benötigen: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (Teil II), Führerschein, Unfallbericht oder Polizeiprotokoll (falls vorhanden) und die Daten des Unfallgegners. Haben Sie nicht alles zur Hand? Kein Problem, wir helfen Ihnen dabei und koordinieren alles mit Ihrer Versicherung.
Wir sind mobil unterwegs und begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht: zu Hause, in der Werkstatt, auf dem Firmenhof oder direkt am Unfallort. Innerhalb des S-Bahn-Rings sind wir im Schnitt in 20 bis 30 Minuten bei Ihnen, in den Außenbezirken entsprechend länger. Ein Abschleppen zu uns ist nicht nötig.
Nein. Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt Ihrer Wahl oder direkt an den Unfallort. Für die Besichtigung brauchen wir nur Tageslicht oder eine ausreichend beleuchtete Fläche und Platz rund um das Fahrzeug.
In der Regel liegt das fertige Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor. Bei sehr großen Schäden oder wenn Ersatzteilpreise erst angefragt werden müssen, kann es einen Tag länger dauern. Sie erfahren den Termin direkt bei der Besichtigung.
Eine feste Frist gibt es nicht, Schadenersatzansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Praktisch gilt aber: je früher, desto besser. Mit jedem Tag wird es schwerer, den Zustand unmittelbar nach dem Unfall zu belegen, und die Versicherung fragt irgendwann, warum so lange gewartet wurde.
Nein, auf keinen Fall. Mit der Reparatur ist das Beweismittel weg. Lassen Sie den Schaden erst begutachten, danach können Sie reparieren lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen. Auch für eine Notreparatur zur Verkehrssicherheit sollten Sie vorher kurz anrufen.
Ja. Sie erhalten es als PDF per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich gedruckt. Den Versand an die gegnerische Versicherung und an Ihren Anwalt übernehmen wir.
Ihre Rechte gegenüber der Versicherung
Hier entscheidet sich, ob Sie den vollen Schadenersatz bekommen oder nur einen Teil. Die meisten Geschädigten kennen diese Rechte nicht.
Ja, unbedingt. Die Versicherung des Unfallgegners hat eigene Gutachter, die im Interesse der Versicherung arbeiten. Ihr eigener unabhängiger Kfz Sachverständiger arbeitet ausschließlich für Sie und sichert den vollen Schadensersatz. Das ist Ihr gutes Recht und kostet Sie bei Fremdverschulden nichts.
Ein unabhängiger Kfz Gutachter arbeitet für Sie, nicht für die Versicherung. Achten Sie auf eine anerkannte Zertifizierung (z. B. TÜV Rheinland) und lokale Erfahrung in Berlin. Wir sind TÜV Rheinland zertifiziert (ID 0217466029) und in allen Berliner Bezirken aktiv, von Mitte bis Spandau, von Pankow bis Tempelhof.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben, und sie darf die Regulierung nicht davon abhängig machen. Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite, nicht in Ihrem.
Kürzungen sind Alltag und in vielen Fällen nicht begründet. Typisch sind Streichungen bei Stundenverrechnungssätzen, Verbringungskosten, Ersatzteilaufschlägen oder der Wertminderung. Schicken Sie uns das Kürzungsschreiben — wir prüfen es und schreiben eine fachliche Stellungnahme zu jeder einzelnen Position. In vielen Fällen zahlt die Versicherung danach nach.
Ein Prüfbericht ist kein Gutachten. Er entsteht meist ohne Besichtigung des Fahrzeugs am Schreibtisch eines von der Versicherung beauftragten Dienstleisters, der auf Basis Ihrer Fotos kürzt. Ein Sachverständiger hat das Fahrzeug gesehen — das ist der entscheidende Unterschied, wenn es darauf ankommt.
Bei einem unverschuldeten Unfall nicht. Sie haben freie Werkstattwahl und dürfen nach den Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt abrechnen. Eine Werkstattbindung kann nur dort greifen, wo Sie sie selbst vereinbart haben — also in einem Kaskotarif mit entsprechendem Rabatt.
Dann ist ein Beweissicherungsgutachten der richtige Schritt. Es dokumentiert Schadenbild, Anstoßrichtung und Spurenlage so, dass sich der Hergang später rekonstruieren lässt. Je länger Sie warten, desto weniger ist davon übrig.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist ein Anwalt für Verkehrsrecht fast immer sinnvoll — seine Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung. Gutachter und Anwalt haben unterschiedliche Aufgaben: wir beziffern den Schaden technisch, der Anwalt setzt ihn rechtlich durch. Wir nennen Ihnen auf Wunsch Kanzleien in Berlin.
Ja, unbedingt. Ein verschwiegener Vorschaden ist der häufigste Grund dafür, dass eine Versicherung die Zahlung komplett verweigert. Wird er offengelegt, grenzen wir alten und neuen Schaden sauber voneinander ab — dann bleibt Ihr Anspruch für den neuen Schaden bestehen.
Ja. Erstatten Sie Anzeige und lassen Sie den Schaden dokumentieren. Bleibt der Verursacher unbekannt, kommt je nach Fall Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung in Betracht oder die Verkehrsopferhilfe. Ohne dokumentierten Schaden haben Sie in beiden Wegen schlechte Karten.
Was im Gutachten steht
Ein Gutachten ist mehr als eine Reparaturkostenschätzung. Diese Positionen entscheiden über die Höhe Ihrer Entschädigung.
Ein Kfz Sachverständiger in Berlin bewertet den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig und objektiv. Er dokumentiert den Unfallschaden, berechnet die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Minderwert. Als TÜV Rheinland zertifizierter Gutachter erstellen wir rechtssichere Gutachten, die deutsche Versicherungen im Regelfall anerkennen.
Ein Schadensgutachten dokumentiert den Unfallschaden und die Reparaturkosten, es wird nach einem Unfall benötigt. Ein Wertgutachten (auch Marktwertgutachten) stellt den aktuellen Fahrzeugwert fest, zum Beispiel für Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Versicherung. Als Kfz Sachverständiger in Berlin erstellen wir beide Gutachtentypen.
Bei einem Totalschaden ermitteln wir drei Werte: den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall, den Restwert des beschädigten Fahrzeugs und die voraussichtlichen Reparaturkosten. Aus der Differenz ergibt sich, was Ihnen zusteht. Wichtig: Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten vorliegt, sonst verlieren Sie Verhandlungsspielraum gegenüber der Versicherung.
Ein Kostenvoranschlag kommt aus der Werkstatt und nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Reparaturdauer. Genau diese Positionen machen oft den größeren Teil Ihres Anspruchs aus — im Kostenvoranschlag fehlen sie ersatzlos.
Ein repariertes Unfallfahrzeug bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies, selbst wenn die Reparatur einwandfrei war. Diesen Verlust nennt man merkantile Wertminderung, und er ist ersatzfähig. Daneben gibt es die technische Wertminderung, wenn nach der Reparatur ein Rest an Beeinträchtigung bleibt.
Der Betrag, den Sie zahlen müssten, um bei einem seriösen Händler ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen — gleiche Ausstattung, gleiche Laufleistung, gleicher Zustand. Er wird aus dem aktuellen regionalen Markt ermittelt, nicht aus einer Tabelle. Bei einem Totalschaden ist er die entscheidende Zahl.
Aus dem Zustand nach dem Unfall und konkreten Angeboten des regionalen Marktes. Wichtig: Versicherungen schicken oft höhere Restwertangebote aus überregionalen Restwertbörsen nach. Sie müssen ein solches Angebot nicht ungeprüft annehmen — melden Sie sich, bevor Sie verkaufen.
Eine Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe von A bis L und dem Fahrzeugalter. Die Dauer ergibt sich aus der im Gutachten ausgewiesenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen, solange sie 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts nicht überschreiten. Bedingung: Sie lassen fachgerecht und vollständig nach Gutachten reparieren und nutzen das Fahrzeug anschließend mindestens sechs Monate weiter.
Sie lassen sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, statt reparieren zu lassen. Ausgezahlt wird netto, also ohne Mehrwertsteuer. Das ist erlaubt und oft sinnvoll — es hat aber Folgen für Wertminderung, Nutzungsausfall und einen späteren Verkauf.
Bagatellschäden und Sonderfälle
Nicht jeder Schaden ist ein Standardfall. Für diese Situationen gelten eigene Regeln.
Ab einem Schadenwert von ca. 750 € empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten. Bei unverschuldetem Unfall haben Sie grundsätzlich immer das Recht auf einen eigenen Kfz Gutachter, unabhängig von der Versicherung des Unfallgegners. Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Hat ein anderer Ihr Fahrzeug beschädigt und ist die Person bekannt, übernimmt deren Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten vollständig. Bei Fahrerflucht ohne ermittelten Verursacher übernimmt in der Regel Ihre Vollkaskoversicherung, die Teilkasko meist nicht. Hier klären wir vorab mit Ihnen, ob sich das Gutachten rechnet. Auch kleine Parkschäden dokumentieren wir mit vollständiger Fotoserie und Kalkulation.
Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 bis 1.000 €. Darunter spricht man von einem Bagatellschaden, dort trägt die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht. Der Haken: Wie hoch der Schaden wirklich ist, sieht man ihm von außen selten an — hinter einer Delle im Stoßfänger steckt oft ein beschädigter Sensor. Im Zweifel schauen wir kurz drauf und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
Die kompakte Variante für kleinere Schäden: Schadenbild, Reparaturweg und Kosten werden dokumentiert, aufwendige Zusatzermittlungen entfallen. Es kostet weniger als ein Vollgutachten und reicht bei überschaubaren Schäden meistens aus.
Eigentümer ist der Leasinggeber, nicht Sie. Die Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung stehen deshalb zum Teil ihm zu, und viele Leasingverträge schreiben eine fachgerechte Reparatur vor — fiktiv abrechnen geht dann meist nicht. Das Gutachten brauchen Sie trotzdem, gerade wegen der Wertminderung bei der Rückgabe.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Haltern wird netto abgerechnet. Zusätzlich kommen Ausfallkosten ins Spiel, die über den privaten Nutzungsausfall hinausgehen. Für Flotten übernehmen wir die Abwicklung gebündelt.
Die Batterie ist das teuerste Bauteil im Fahrzeug, und nach einem Aufprall ist ihr Zustand von außen nicht beurteilbar. Ins Gutachten gehören eine Prüfung des Batteriezustands und der Hinweis auf die besonderen Sicherheitsvorgaben bei Abschleppen und Lagerung. Ohne diese Punkte ist der Schaden regelmäßig zu niedrig beziffert.
Erstatten Sie Anzeige, sichern Sie Fotos und notieren Sie mögliche Zeugen. Bleibt der Verursacher unbekannt, greift je nach Schadenbild Ihre Teil- oder Vollkasko. Eine saubere Dokumentation ist auch hier die Grundlage für die Regulierung.
Über Gutachten Prenzl
Wer wir sind, wie wir arbeiten und wo Sie uns erreichen.
Eine „amtliche Anerkennung“ im engeren Sinn ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK. Das ist eine andere Qualifikation als eine private Zertifizierung wie TÜV oder DEKRA. Unsere TÜV Rheinland Zertifizierung (ID 0217466029, gültig bis 18.12.2028) ist eine unabhängig geprüfte Qualifikation nach dem Standard von TÜV Rheinland. Deutsche Versicherungen akzeptieren Gutachten TÜV-zertifizierter Sachverständiger im Regelfall, eine gesetzliche Pflicht dazu besteht aber nicht.
Unser Sachverständigenbüro sitzt in der Prenzlauer Allee 88 in 10405 Berlin, direkt am S-Bahnhof Prenzlauer Allee. Von dort sind wir in wenigen Minuten in der Schönhauser Allee, an der Danziger Straße, am Prenzlauer Berg rund um den Helmholtzplatz oder in Weißensee. Wenn Sie nicht zu uns kommen können, kommen wir zu Ihnen. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch unter 0155 60003661 oder per WhatsApp.
Ja. Der Bezirk Pankow ist unser Heimatbezirk, dazu gehören Prenzlauer Berg, Weißensee, Niederschönhausen, Karow, Blankenburg und Heinersdorf. Weil unser Büro mitten im Bezirk liegt, sind wir dort meist schneller vor Ort als Gutachter aus anderen Stadtteilen. Wir arbeiten aber in ganz Berlin und im angrenzenden Brandenburg.
Ja. Wir haben keine Rahmenverträge mit Versicherern, keine Bindung an Werkstätten und keine Provisionsvereinbarungen. Unser Auftraggeber sind ausschließlich Sie. Das ist kein Versprechen, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Gutachten überhaupt etwas wert ist.
Atakan Arslan ist TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Sachverständiger, Zertifikat-ID 0217466029, gültig bis 18.12.2028. Die Zertifizierung können Sie beim TÜV Rheinland nachprüfen. Unsere Gutachten werden von Versicherungen in Deutschland im Regelfall anerkannt.
Deutsch, Türkisch und Englisch. Gerade nach einem Unfall ist es wichtig, dass Sie alles wirklich verstehen — deshalb erklären wir in der Sprache, in der Sie sich sicher fühlen.
In der Prenzlauer Allee 88, 10405 Berlin. Ein echtes Ladengeschäft, kein Briefkasten und kein Callcenter. Sie können vorbeikommen, in den meisten Fällen kommen aber wir zu Ihnen.
Ja, nach Absprache. Für das Berliner Umland — Potsdam, Falkensee, Oranienburg, Bernau und Königs Wusterhausen — kommen wir ebenfalls raus. Rufen Sie kurz an, dann klären wir Anfahrt und Termin.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an. Die Ersteinschätzung kostet nichts, auch wenn daraus kein Auftrag wird.
