Beim Totalschaden zählt jeder Euro.
Ihre Auszahlung ergibt sich aus zwei Zahlen. Werden sie falsch angesetzt, verlieren Sie schnell einen vierstelligen Betrag. Wir ermitteln sie am echten Markt.
Zwei Werte, ein Ergebnis.
So einfach die Rechnung aussieht, so groß ist der Spielraum bei den beiden Zahlen.
Wiederbeschaffungswert
Was ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt kosten würde. Das ist die Obergrenze dessen, was Ihnen bei einem Totalschaden zusteht.
Restwert
Was Ihr beschädigtes Fahrzeug in diesem Zustand noch wert ist. Je höher dieser Wert angesetzt wird, desto weniger zahlt die Versicherung aus.
Die Differenz
Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt Ihre Entschädigung. Deshalb entscheidet die Genauigkeit beider Zahlen unmittelbar über Ihr Geld.
Das überhöhte Restwertangebot.
Was oft passiert
Kurz nach dem Unfall meldet sich die Versicherung mit einem Restwertangebot, das deutlich über dem liegt, was Sie vor Ort erzielen könnten. Es stammt meist von einem überregionalen Aufkäufer. Nehmen Sie es als Grundlage, sinkt Ihre Auszahlung entsprechend.
Worauf es ankommt
Maßgeblich ist grundsätzlich der Markt, der Ihnen tatsächlich offensteht, also der regionale. Genau daran orientiert sich unsere Ermittlung, und genau das legen wir im Gutachten offen.
- Bewertung am regionalen Markt, nicht an einem überregionalen Aufkäufermarkt
- Nachvollziehbare Angebote, die Sie tatsächlich wahrnehmen könnten
- Zustand, Laufleistung und Ausstattung fließen konkret ein
- Restwertangebote werden mit Herkunft und Datum dokumentiert
- Die Herleitung ist im Gutachten offengelegt und prüfbar
So gehen wir vor.
- 01
Schaden melden
Sofort, rund um die UhrSie melden sich, bevor Sie irgendetwas mit dem Fahrzeug unternehmen. Das ist der wichtigste Punkt.
- 02
Begutachtung
Vor Ort bei IhnenWir erfassen den Schaden vollständig und stellen fest, ob überhaupt ein Totalschaden vorliegt.
- 03
Werte ermitteln
Regionaler MarktWiederbeschaffungswert und Restwert werden anhand echter Marktdaten hergeleitet und belegt.
- 04
Regulierung
Wir bleiben dranLegt die Versicherung ein eigenes, höheres Restwertangebot vor, prüfen wir es und widersprechen begründet.
Häufige Fragen zum Restwert.
Bei einem Totalschaden bekommen Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger Geld erhalten Sie. Schon wenige hundert Euro Unterschied schlagen hier voll durch.
Nicht ohne Weiteres. Solche Angebote stammen oft von überregionalen Aufkäufern, an die Sie Ihr Fahrzeug praktisch kaum verkaufen können. Maßgeblich ist grundsätzlich der Markt, der Ihnen tatsächlich zugänglich ist. Wir prüfen jedes Angebot und widersprechen, wenn es nicht trägt.
Besser nicht. Wenn Sie vorher verkaufen, verlieren Sie den Nachweis über den Zustand und damit Verhandlungsspielraum. Warten Sie das Gutachten ab, danach wissen Sie, was das Fahrzeug wirklich wert ist.
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur teurer wäre als die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. Ob das der Fall ist, zeigt erst der Vergleich der Werte im Gutachten.
Ja, das ist häufig möglich. Sie erhalten dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert und behalten das Fahrzeug. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Wir sagen Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Sie ist Teil des Schadengutachtens. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten vollständig, Sie zahlen nichts.
Verkaufen Sie nichts, bevor wir draufgeschaut haben.
Ein Anruf, bevor Sie auf ein Restwertangebot eingehen. Das ist oft der Unterschied von mehreren hundert Euro.
