Nach einem unverschuldeten Unfall in Berlin kostet Sie das Kfz-Gutachten 0 € — das Honorar zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Zahlen Sie selbst, richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe: etwa 250–350 € bei 1.000 € Schaden, 560–700 € bei 5.000 € und 1.020–1.250 € bei 15.000 €.
Stand: 2. August 2026 · Geprüft von Atakan Arslan, TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Sachverständiger (Zertifikat 0217466029)
Wer das Honorar trägt, hängt allein davon ab, wie der Unfall haftungsrechtlich eingeordnet wird. Vier Fälle decken praktisch alles ab:
Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)
0 €Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt das komplette Sachverständigenhonorar. Das folgt aus § 249 BGB: Sie sind so zu stellen, wie Sie ohne den Unfall stünden. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie bekommen keine Rechnung.
Teilschuld
anteiligBei einer Haftungsquote von zum Beispiel 50 : 50 erstattet die Gegenseite die Hälfte des Honorars. Den Rest tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung. Das Gutachten lohnt sich trotzdem fast immer, weil es die Quote überhaupt erst belegbar macht.
Kaskoschaden
meist Ihre KaskoBei Voll- oder Teilkasko beauftragt in der Regel die eigene Versicherung den Gutachter und übernimmt die Kosten. Ein eigener Sachverständiger ist möglich, muss dann aber vorab mit der Kasko abgestimmt werden.
Selbstverschuldet, kein Kaskoschutz
Sie selbstHier zahlen Sie das Honorar nach Schadenhöhe selbst. Sinnvoll ist das vor allem beim Verkauf des Fahrzeugs, bei Streit mit der Werkstatt oder wenn Sie eine belastbare Reparaturkalkulation brauchen.
Das Grundhonorar eines Kfz-Sachverständigen richtet sich nach der ermittelten Schadenhöhe, nicht nach dem Zeitaufwand. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte in Anlehnung an die BVSK-Honorarbefragung (Korridor HB V), netto und ohne Nebenkosten.
| Schadenhöhe | Grundhonorar netto | Hinweis |
|---|---|---|
| bis 750 € | Kostenvoranschlag statt Gutachten | Bagatellgrenze — Gutachterkosten werden meist nicht erstattet |
| bis 1.000 € | 250 – 350 € | Kurzgutachten möglich |
| bis 1.750 € | 330 – 420 € | — |
| bis 2.500 € | 390 – 490 € | — |
| bis 3.000 € | 430 – 550 € | — |
| bis 5.000 € | 560 – 700 € | — |
| bis 7.500 € | 700 – 870 € | — |
| bis 10.000 € | 830 – 1.020 € | häufig Totalschadenprüfung |
| bis 15.000 € | 1.020 – 1.250 € | — |
| über 15.000 € | nach Aufwand | individuelle Vereinbarung |
Bei einem Haftpflichtschaden zahlen Sie keine dieser Positionen. Die Tabelle ist relevant, wenn Sie das Gutachten selbst beauftragen — etwa vor einem Fahrzeugverkauf oder bei Streit mit der Werkstatt.
| Position | Übliche Höhe |
|---|---|
| Lichtbilder (1. Satz) | ca. 2,00 € je Foto |
| Lichtbilder (2. Satz) | ca. 0,50 € je Foto |
| Fahrtkosten | ca. 0,70 – 1,05 € je km |
| Schreibkosten Original | ca. 1,80 € je Seite |
| Schreibkosten Kopie | ca. 0,50 € je Seite |
| Porto, Telefon, EDV | Pauschale ca. 15 – 20 € |
Die Anfahrt innerhalb Berlins ist bei Gutachten Prenzl im Honorar enthalten.
Drei Entscheidungen bestimmen, wer zahlt und wer aussuchen darf:
§ 249 BGB — Naturalrestitution
Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Dazu gehören auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens, soweit es zur Rechtsverfolgung erforderlich ist.
BGH VI ZR 67/06 — freie Gutachterwahl
Der Geschädigte darf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Er ist nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
BGH VI ZR 225/13 — keine Marktforschungspflicht
Der Geschädigte muss vor der Beauftragung keine Marktforschung nach dem günstigsten Sachverständigen betreiben. Ein übliches Honorar ist erstattungsfähig.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über die Haftungsquote empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht — dessen Kosten trägt bei Fremdverschulden ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Was kostet ein Kfz-Gutachten in Berlin?
Nach einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das Gutachten 0 €, weil die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt. Zahlen Sie selbst, richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe: rund 250–350 € bei 1.000 € Schaden, rund 560–700 € bei 5.000 € Schaden, rund 1.020–1.250 € bei 15.000 € Schaden.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
Bei Fremdverschulden die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Grundlage ist § 249 BGB. Der Sachverständige rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, der Geschädigte erhält keine Rechnung.
Darf ich meinen Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Der Geschädigte hat das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt (unter anderem BGH VI ZR 67/06). Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Warum wird das Honorar nach Schadenhöhe berechnet?
Mit der Schadenhöhe steigen Haftungsrisiko und Prüfaufwand des Sachverständigen. Deshalb hat sich in der Branche die Abrechnung nach Schadenhöhe durchgesetzt, orientiert an der BVSK-Honorarbefragung. Der BGH hat diese Praxis als zulässig bestätigt.
Was ist ein Bagatellschaden und lohnt sich dann ein Gutachten?
Als Bagatellschaden gilt üblicherweise ein Schaden unter rund 750 €. Dabei erstatten Versicherungen die Gutachterkosten in der Regel nicht. Sinnvoller ist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt, lässt sich aber erst nach einer Sichtprüfung sagen — versteckte Schäden am Stoßfänger oder an Sensoren sprengen die Grenze schnell.
Welche Nebenkosten kommen zum Grundhonorar dazu?
Üblich sind Lichtbilder (ca. 2,00 € je Foto im ersten Satz), Fahrtkosten (ca. 0,70–1,05 € je km), Schreib- und Kopierkosten sowie eine Pauschale für Porto, Telefon und EDV von etwa 15–20 €. Innerhalb Berlins ist die Anfahrt bei uns im Honorar enthalten.
Kürzt die Versicherung das Gutachterhonorar?
Das kommt vor. Manche Versicherer kürzen Nebenkosten oder verweisen auf ein angeblich günstigeres Honorar. Der Geschädigte muss den Markt aber nicht auf günstigere Sachverständige durchsuchen (BGH VI ZR 225/13). Wir setzen gekürzte Positionen nach und geben den Vorgang bei Bedarf an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ab.
Wie schnell bekomme ich das Gutachten?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung. Die Besichtigung findet in Berlin vor Ort statt — zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort.
Rufen Sie an, wir klären in zwei Minuten, wer in Ihrem Fall das Honorar trägt.
© 2026 Gutachten Prenzl · Impressum · Datenschutz