Jeder Posten belegt. Jeder Euro gesichert.
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Damit sie das vollständig tut, braucht es ein Gutachten, das nichts ausklammert.
Was in einem Schadengutachten steht.
Vier Bereiche entscheiden darüber, wie viel Geld am Ende bei Ihnen ankommt. Fehlt einer davon, zahlen Sie drauf.
Reparaturkosten
Was die Instandsetzung tatsächlich kostet, kalkuliert auf Basis der Herstellervorgaben und der ortsüblichen Stundensätze. Nicht geschätzt, sondern Position für Position hergeleitet.
Merkantile Wertminderung
Ein repariertes Unfallfahrzeug bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies. Diesen Verlust müssen Sie nicht tragen, er gehört in das Gutachten und wird ersetzt.
Nutzungsausfall
Für jeden Tag ohne Fahrzeug steht Ihnen Entschädigung zu, auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Wir legen die Fahrzeuggruppe und die Ausfalldauer nachvollziehbar fest.
Wiederbeschaffungs- und Restwert
Bei größeren Schäden entscheidet das Verhältnis dieser Werte darüber, ob repariert oder abgerechnet wird. Wir ermitteln beide anhand des realen Marktes.
Wann Sie ein Gutachten brauchen.
- Ab etwa 750 Euro Schadenhöhe, darunter genügt oft ein Kurzgutachten
- Immer bei unverschuldetem Unfall, dort kostet es Sie nichts
- Bei Verdacht auf verdeckte Schäden an Achse, Rahmen oder Elektronik
- Wenn die gegnerische Versicherung eigene Zahlen vorlegt
- Vor jeder Reparatur, damit der Zustand vorher dokumentiert ist
- Auch bei älteren Fahrzeugen, dort geht es oft um den Totalschaden
Unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt?
Rufen Sie an und schildern Sie den Fall. Wenn ein Gutachten für Sie nichts bringt, sagen wir Ihnen das auch. Die Einschätzung kostet nichts.
In vier Schritten zum Gutachten.
- 01
Sie melden sich
Sofort, rund um die UhrSie schildern kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen direkt, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wer es bezahlt.
- 02
Besichtigung vor Ort
Etwa 30 bis 60 MinutenWir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht, und dokumentieren jeden sichtbaren und verdeckten Schaden.
- 03
Gutachten erstellen
In der Regel in 24 StundenAlle Positionen werden berechnet und belegt. Das Ergebnis ist rechtssicher und vor Gericht verwertbar.
- 04
Regulierung
Bis Ihr Geld da istDas Gutachten geht an die Versicherung. Bei Rückfragen und Kürzungen bleiben wir für Sie dran.
Häufige Fragen zum Schadengutachten.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie nichts. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Gutachterkosten, das ist gesetzlich geregelt. Bei eigenem Verschulden läuft es über Ihre Kaskoversicherung, hier klären wir vorab, ob sich das Gutachten für Sie rechnet.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren, denn dieser arbeitet im Auftrag der Versicherung.
Den Besichtigungstermin bekommen Sie meist noch am selben oder am nächsten Werktag. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.
Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparatur. Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden tauchen darin nicht auf. Genau diese Posten machen häufig den größeren Teil Ihres Anspruchs aus.
Nein. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht, auch wenn es nicht mehr bewegt werden kann. Ein Abschleppen zu uns ist nicht nötig.
Das kommt vor. Wir begründen die gekürzten Positionen schriftlich nach und bleiben im Austausch mit der Versicherung. Bei hartnäckigen Fällen arbeiten wir mit Ihrem Anwalt zusammen.
Unfall gehabt? Melden Sie sich.
Ein Anruf kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Sie erfahren sofort, welche Ansprüche Sie haben.
