Geld statt Reparatur. Ihr gutes Recht.
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auszahlen lassen und selbst entscheiden, was mit dem Auto passiert.
Kurz beantwortet
Bei der fiktiven Abrechnung zahlt die gegnerische Versicherung den im Gutachten kalkulierten Schaden netto aus, also ohne Mehrwertsteuer. Wertminderung, Nutzungsausfall und Gutachterkosten bekommen Sie zusätzlich. Die Mehrwertsteuer wird nachgezahlt, sobald sie tatsächlich anfällt.
Stand: 21. August 2026
Was Sie bekommen und was nicht.
| Position | Erstattet | Hinweis |
|---|---|---|
| Reparaturkosten netto | ja | Nach der Kalkulation im Gutachten, ohne Mehrwertsteuer |
| Mehrwertsteuer | nein | Nur wenn sie tatsächlich anfällt, also bei echter Reparatur oder Ersatzkauf |
| Merkantile Wertminderung | ja | Bleibt unabhängig davon bestehen, ob Sie reparieren lassen |
| Nutzungsausfall | ja | Für die tatsächliche Ausfallzeit, höchstens die kalkulierte Reparaturdauer |
| Gutachterkosten | ja | Trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung |
| Auslagenpauschale | ja | Übliche Pauschale für Telefon, Porto und Wege |
| Abschleppkosten | ja | Soweit tatsächlich angefallen und belegt |
Lohnt sich das für Sie?
Spricht dafür
- Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie reparieren lassen
- Sie können günstiger reparieren und die Differenz behalten
- Kein Werkstattaufenthalt, kein Terminstress
- Wertminderung und Nutzungsausfall bleiben Ihnen erhalten
Spricht dagegen
- Die Mehrwertsteuer bekommen Sie zunächst nicht ausgezahlt
- Bei einem späteren Verkauf müssen Sie den Unfall trotzdem angeben
- Die Versicherung darf unter Umständen auf eine günstigere Werkstatt verweisen
- Bleibt der Schaden unrepariert, kann ein Folgeschaden schwerer durchsetzbar sein
Bei sicherheitsrelevanten Schäden abraten wir
Schäden an Karosseriestruktur, Achse oder Fahrerassistenzsystemen sollten repariert werden. Ein unreparierter Schaden dieser Art wird bei einem Folgeunfall schnell zum Problem, sowohl technisch als auch bei der Regulierung.
Häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung.
Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Schaden auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Grundlage ist die Kalkulation des Sachverständigen. Sie dürfen mit dem Geld dann machen, was Sie wollen: günstiger reparieren, in Eigenregie instand setzen oder gar nichts tun.
Nein, zunächst nicht. Ausgezahlt wird der Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer wird erst erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt, also wenn Sie später doch reparieren lassen oder ein Ersatzfahrzeug kaufen. Reichen Sie die Rechnung nach, wird der Betrag in aller Regel nachgezahlt.
Nur für die Zeit, in der Sie tatsächlich ohne Fahrzeug waren, höchstens für die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer. Fahren Sie unrepariert weiter, entfällt der Anspruch. Reparieren Sie selbst, weisen Sie die Standzeit mit einer Reparaturbestätigung nach. Die Höhe ergibt sich aus der Fahrzeuggruppe.
Ja. Die merkantile Wertminderung ist ein eigenständiger Schadenposten und hängt nicht davon ab, ob Sie reparieren lassen. Ihr Fahrzeug gilt nach dem Unfall unabhängig davon als Unfallwagen und ist beim Verkauf weniger wert.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Der Verweis muss sich auf eine gleichwertige und für Sie ohne Weiteres zugängliche Werkstatt beziehen. Bei jüngeren Fahrzeugen mit lückenlosem Scheckheft ist ein solcher Verweis oft nicht zulässig. Wir prüfen die Kürzung und widersprechen begründet.
Die Mehrwertsteuer können Sie nachfordern, sobald sie angefallen ist. Bei den übrigen Positionen ist eine Nachforderung schwieriger, aber nicht ausgeschlossen, etwa wenn sich bei der Reparatur ein verdeckter Schaden zeigt, der im Gutachten noch nicht erfasst war.
Bei einem Totalschaden im Bereich der 130-Prozent-Regel ist sie ausgeschlossen, dort müssen Sie tatsächlich reparieren lassen. Auch bei sicherheitsrelevanten Schäden an Karosserie, Achse oder Fahrerassistenzsystemen raten wir ab: Ein unreparierter Schaden kann später deutlich teurer werden.
Diese Seite erklärt die gängige Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet immer die konkrete Sachlage.
Unsicher, ob sich das für Sie rechnet?
Wir rechnen beide Wege durch und sagen Ihnen ehrlich, welcher für Sie besser ist.
