Ohne Auto, aber nicht ohne Anspruch.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die Wahl: Mietwagen auf Kosten der Gegenseite oder eine Pauschale für jeden Tag ohne Fahrzeug. Beides hat Regeln, die kaum jemand kennt.
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung entweder einen Mietwagen oder — wenn Sie keinen nehmen — eine Nutzungsausfallentschädigung je Tag. Beides gilt für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung, wie sie im Gutachten ausgewiesen ist. Der Mietwagen sollte eine Klasse unter Ihrem eigenen Fahrzeug liegen.
Stand: 18. September 2026 · Geprüft von Atakan Arslan, TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Sachverständiger (Zertifikat 0217466029)
Zwei Wege, einer davon passt zu Ihnen
Wenn Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie mieten ein Ersatzfahrzeug, dann übernimmt die gegnerische Versicherung die Mietkosten. Oder Sie kommen ohne aus — dann steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Pauschale zu, die Nutzungsausfallentschädigung.
Was günstiger ist, hängt davon ab, wie viel Sie tatsächlich fahren. Wer täglich pendelt, fährt mit dem Mietwagen besser. Wer das Auto ohnehin nur am Wochenende nutzt, bekommt mit dem Nutzungsausfall Geld in die Hand, ohne Aufwand zu haben. Beides gleichzeitig geht nicht.
Der Mietwagen: worauf Sie achten müssen
Ein Mietwagen auf Kosten der Gegenseite ist kein Freifahrtschein. Die Versicherung erstattet nur, was erforderlich und angemessen ist — und genau daran scheitern viele Abrechnungen.
Fahrzeugklasse: Üblich ist, eine Klasse unter dem eigenen Fahrzeug zu mieten. Wer ein gleichwertiges oder größeres Fahrzeug nimmt, muss mit Abzügen rechnen.
Unfallersatztarif: Manche Vermieter bieten spezielle Tarife für Unfallgeschädigte an, die deutlich über dem Normaltarif liegen. Diese Aufschläge werden regelmäßig gekürzt. Fragen Sie nach dem Normaltarif.
Fahrleistung: Wer weniger als etwa 20 bis 25 Kilometer am Tag fährt, bekommt den Mietwagen oft nicht voll erstattet — dann ist Nutzungsausfall der sichere Weg.
Dauer: Erstattet wird die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, nicht die tatsächliche Standzeit, wenn diese länger ausfällt, weil Sie spät beauftragt haben.
Vollkasko für den Mietwagen: Die Kosten dafür sind in der Regel erstattungsfähig. Ohne sie tragen Sie ein erhebliches Risiko.
Melden Sie sich, bevor Sie mieten. Eine kurze Rücksprache zur passenden Klasse und Dauer verhindert die allermeisten Kürzungen bei der Mietwagenabrechnung.
Der Nutzungsausfall: Geld statt Auto
Nehmen Sie keinen Mietwagen, steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Pauschale zu. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe von A bis L, in die Ihr Fahrzeug nach Typ und Motorisierung eingeordnet wird, und nach dem Fahrzeugalter — ältere Fahrzeuge werden herabgestuft.
Die Dauer ergibt sich aus dem Gutachten: bei reparablem Schaden die kalkulierte Reparaturdauer zuzüglich einiger Tage für Beschaffung und Organisation, bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer. Das ist der Grund, warum diese Angabe im Gutachten nicht nebensächlich ist — jeder fehlende Tag kostet Sie bares Geld.
Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich nutzen wollten und konnten. Wer im Krankenhaus liegt oder verreist ist, hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch.
Was in beiden Fällen gilt
Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, gibt es ein paar Punkte, die über die Erstattung entscheiden:
Lassen Sie das Gutachten zügig erstellen. Die erstattete Dauer richtet sich nach dem Gutachten, nicht nach Ihrer tatsächlichen Wartezeit.
Beauftragen Sie die Reparatur zeitnah nach dem Gutachten. Wer wochenlang wartet, bekommt diese Zeit nicht ersetzt.
Heben Sie alle Belege auf: Mietvertrag, Rechnung, gegebenenfalls Nachweise über Ihre Fahrleistung.
Bei Totalschaden läuft der Anspruch bis zur Wiederbeschaffung, nicht unbegrenzt — auch hier gilt die im Gutachten genannte Dauer.
Häufige Fragen.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Erstattet wird allerdings nur, was erforderlich und angemessen ist — in der Regel eine Fahrzeugklasse unter Ihrem eigenen Fahrzeug und für die im Gutachten ausgewiesene Dauer.
Nein, beides gleichzeitig geht nicht. Sie können aber wechseln: etwa erst einige Tage ohne Fahrzeug auskommen und dann mieten. Für jeden Tag gilt dann jeweils das eine oder das andere.
Das hängt von der Fahrzeuggruppe A bis L und vom Alter des Fahrzeugs ab. Die Tagessätze und die Einordnung finden Sie in unserer Nutzungsausfall-Tabelle.
Ein Sondertarif einiger Vermieter für Unfallgeschädigte, der deutlich über dem Normaltarif liegt. Versicherungen kürzen diese Aufschläge regelmäßig, und Sie bleiben auf der Differenz sitzen. Fragen Sie ausdrücklich nach dem Normaltarif.
Bei sehr geringer Fahrleistung — als Orientierung unter etwa 20 bis 25 Kilometer am Tag — wird ein Mietwagen häufig nicht voll erstattet. Dann ist die Nutzungsausfallentschädigung der sichere und meist auch der wirtschaftlichere Weg.
Alle Fragen rund um das Kfz-Gutachten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
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