Totalschaden — Nicht zu wenig akzeptieren

Totalschaden Gutachten
Berlin

Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie wenig bekommen. Als TÜV-zertifizierter KFZ Sachverständiger ermitteln wir Ihren korrekten Wiederbeschaffungswert — und stellen sicher, dass die Versicherung voll zahlt.

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Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Das Fahrzeug ist technisch reparierbar, aber die Reparatur wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Versicherung zahlt dann statt der Reparatur den Wiederbeschaffungswert.

Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug ist nach dem Unfall nicht mehr reparierbar — z. B. nach einem Feuer oder schwerem Aufprall.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Typisch: Reparatur kostet 8.000 €, Fahrzeug ist nur 6.000 € wert.

Fiktiver Totalschaden

Sie lassen das Fahrzeug nicht reparieren und nehmen den Geldbetrag. In bestimmten Fällen können Sie die Mehrwertsteuer einsparen.

3 Fehler die Berliner beim Totalschaden machen

Versicherungen nutzen Unwissenheit aus. Diese Fehler kosten Berliner jährlich Tausende Euro.

01

Restwertangebot der Versicherung annehmen

Die gegnerische Versicherung schickt oft ein hohes Restwertangebot — manchmal von Restwertbörsen, die weit über dem lokalen Marktpreis liegen. Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, ohne es von einem unabhängigen Gutachter prüfen zu lassen. Der korrekte Restwert senkt den Abzug vom Wiederbeschaffungswert.

02

Wiederbeschaffungswert ohne Gutachten akzeptieren

Der Versicherungsgutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert — aber zu Ihren Ungunsten. Ein unabhängiger Gutachter prüft den aktuellen Markt und berechnet korrekt. Die Differenz beträgt oft 1.000–5.000 €.

03

Fahrzeug zu schnell abgeben

Geben Sie das Fahrzeug nicht ab, bevor ein vollständiges Gutachten vorliegt. Ist das Fahrzeug weg, können Sie keine Nachforderungen mehr stellen. Behalten Sie das Fahrzeug bis zur vollständigen Schadensregulierung.

Was Ihnen beim Totalschaden zusteht

Bei einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden haben Sie Anspruch auf weit mehr als nur den Fahrzeugwert:

Wiederbeschaffungswert

Der aktuelle Marktpreis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Grundlage: Händlerpreise, nicht Privatverkauf.

Abzüglich Restwert Ihres Fahrzeugs

Den Restwert bestimmt ein Gutachter anhand des lokalen Berliner Markts — nicht die Restwertbörse der Versicherung.

Nutzungsausfall (10–15 Tage)

Für die Beschaffungszeit eines Ersatzfahrzeugs: 23–59 € pro Tag je nach Fahrzeugklasse.

Mietwagenkosten (alternativ)

Statt Nutzungsausfall können Sie auch einen Mietwagen nehmen. Kosten trägt die Versicherung.

Abschleppkosten & Standgebühren

Kosten für Abschleppdienst und eventuelle Fahrzeugverwahrung werden vollständig erstattet.

Anwaltskosten

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten. Nutzen Sie dieses Recht.

Warum Gutachten Prenzl?

Kostenlos bei Fremdverschulden

Die gegnerische Haftpflicht trägt alle Gutachterkosten — 0 € für Sie.

Korrekte Wiederbeschaffungswert-Ermittlung

Wir berechnen anhand des aktuellen Berliner Markts — nicht zu Gunsten der Versicherung.

TÜV Rheinland zertifiziert

ID 0217466029, gültig bis 18.12.2028. Gerichtsverwertbar und von allen Versicherungen anerkannt.

Gutachten in 24 Stunden

Schnelle Bearbeitung damit Sie schnell wieder mobil sind oder das Fahrzeug abgeben können.

Häufige Fragen zum Totalschaden in Berlin

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden beim KFZ?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen (oder nahe dran sind). Die Versicherung zahlt dann Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert — statt der Reparatur.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert beim Totalschaden berechnet?

Anhand des aktuellen Marktpreises für ein gleichwertiges Fahrzeug: gleiche Marke, Modell, Kilometerstand, Ausstattung, Baujahr. Der eigene Gutachter berechnet anhand von Händlerpreisen — der Versicherungsgutachter nimmt oft Privatmarktpreise.

Kann ich mein Totalschadenfahrzeug behalten?

Ja — Sie dürfen das Fahrzeug behalten und den Differenzbetrag (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) kassieren. Wichtig: Lassen Sie den Restwert von einem eigenen Gutachter prüfen — die Versicherung verwendet oft Restwertbörsen mit überhöhten Angeboten.

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Zeitwert?

Wiederbeschaffungswert = Händlerkaufpreis für gleichwertiges Fahrzeug. Zeitwert = technischer Wert ohne Marktpreisbezug. Bei Haftpflichtschäden steht Ihnen der Wiederbeschaffungswert zu — der liegt immer höher.

Gibt es bei Totalschaden auch Nutzungsausfall?

Ja — für die Beschaffungszeit eines Ersatzfahrzeugs (typisch 10–15 Tage) steht Ihnen Nutzungsausfall zu. Alternativ Mietwagen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.

Totalschaden? Jetzt Gutachten anfragen.

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