Leasinggutachten

Bei der Rückgabe wird abgerechnet.

Am Ende der Laufzeit prüft ein Gutachter im Auftrag des Leasinggebers. Wer vorher weiß, was wirklich Schaden ist und was normale Abnutzung, zahlt am Ende deutlich weniger nach.

Ein Leasinggutachten dokumentiert den Fahrzeugzustand vor der Rückgabe und trennt vertragsgemäße Abnutzung von ersatzpflichtigen Schäden. Es dient als Gegenposition zum Rückgabeprotokoll des Leasinggebers. Nach einem Unfall kommt hinzu, dass der Leasinggeber Eigentümer ist — die Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung müssen deshalb sauber zugeordnet werden.

01Worum es geht

Leasinggutachten in Berlin.

Die Leasingrückgabe ist der Moment, in dem viele Verträge unerwartet teuer werden. Der Gutachter, der das Fahrzeug bewertet, arbeitet im Auftrag des Leasinggebers. Was er als Schaden einstuft und was als normale Abnutzung durchgeht, entscheidet über Nachforderungen, die schnell vierstellig ausfallen.

Sie sind dieser Einschätzung nicht ausgeliefert. Ein eigenes Gutachten vor der Rückgabe dokumentiert den Zustand unabhängig und gibt Ihnen etwas in die Hand, wenn später Positionen auftauchen, die Sie nicht nachvollziehen können. Erfahrungsgemäß lohnt sich das ab dem ersten strittigen Punkt.

Der zweite Fall ist der Unfall während der Laufzeit. Hier ist die Lage rechtlich anders als beim eigenen Fahrzeug, weil der Leasinggeber Eigentümer bleibt. Wir dokumentieren den Schaden so, dass sowohl die Regulierung als auch die spätere Rückgabe sauber laufen.

02Das Besondere

Worauf es hier ankommt.

01

Abnutzung ist kein Schaden

Leichte Gebrauchsspuren, Steinschläge an der Front, kleine Kratzer an den Einstiegen und normale Reifenabnutzung gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. Erst darüber hinaus beginnt die Ersatzpflicht — genau diese Grenze wird bei Rückgaben regelmäßig zu Ihren Ungunsten gezogen.

02

Minderwert nach Unfallschaden

Wurde das Fahrzeug während der Laufzeit repariert, verlangt der Leasinggeber häufig zusätzlich einen merkantilen Minderwert. Dieser Anspruch muss beziffert und begründet sein — pauschale Abzüge sind angreifbar.

03

Eigentümerstellung nach Unfall

Bei einem Unfall steht ein Teil der Ansprüche dem Leasinggeber als Eigentümer zu. Reparaturkosten und Minderwert fließen regelmäßig an ihn, Nutzungsausfall dagegen an Sie. Wird das nicht sauber getrennt, gibt es später Streit mit beiden Seiten.

04

Fiktive Abrechnung meist ausgeschlossen

Die meisten Leasingverträge schreiben eine fachgerechte Reparatur in einer Vertragswerkstatt vor. Sich den Betrag auszahlen zu lassen und günstiger reparieren zu lassen, ist damit in der Regel vertragswidrig.

05

Zeitpunkt der Begutachtung

Sinnvoll ist ein eigenes Gutachten zwei bis vier Wochen vor dem Rückgabetermin. Dann bleibt noch Zeit, Kleinigkeiten günstig selbst beheben zu lassen, statt sie zu Werkstattpreisen des Leasinggebers abgerechnet zu bekommen.

03Checkliste

Worauf Sie achten sollten.

Lassen Sie zwei bis vier Wochen vor der Rückgabe begutachten, nicht am Rückgabetag.

Unterschreiben Sie kein Rückgabeprotokoll, das Sie nicht verstehen oder für falsch halten.

Fotografieren Sie das Fahrzeug bei Übergabe vollständig, innen und außen.

Heben Sie alle Wartungs- und Reparaturbelege auf, sie belegen den vertragsgemäßen Umgang.

Nach einem Unfall den Leasinggeber informieren — das verlangen fast alle Verträge.

04FAQ

Häufige Fragen.

Sobald Sie damit rechnen, dass Nachforderungen kommen, ja. Die Kosten des Gutachtens liegen in der Regel deutlich unter dem, was an strittigen Positionen im Raum steht. Sie haben damit eine unabhängige Dokumentation des Zustands zum Zeitpunkt der Rückgabe.

Leichte Gebrauchsspuren im Innenraum, kleine Kratzer an Stoßfängern und Einstiegen, Steinschläge an der Front und Reifen mit ausreichender Restprofiltiefe. Was darüber hinausgeht — Dellen, durchgehende Lackschäden, Risse, Brandlöcher, fehlende Teile — ist ersatzpflichtig.

Eigentümer ist der Leasinggeber, deshalb stehen ihm Reparaturkosten und merkantiler Minderwert regelmäßig zu. Ihnen als Leasingnehmer steht dagegen der Nutzungsausfall zu. Wichtig ist, dass das Gutachten diese Positionen sauber trennt.

Meist nicht. Die überwiegende Zahl der Leasingverträge verlangt eine fachgerechte Reparatur mit Nachweis. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie sich einen Betrag auszahlen lassen — sonst droht bei der Rückgabe eine zweite Rechnung.

Nach einem reparierten Unfallschaden kann ein merkantiler Minderwert berechtigt sein, er muss aber fachlich begründet und der Höhe nach nachvollziehbar sein. Schicken Sie uns die Forderung — wir prüfen sie und schreiben bei Bedarf eine Stellungnahme.

Alle Fragen rund um das Kfz-Gutachten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Kurz anrufen, bevor Sie etwas entscheiden.

Die Ersteinschätzung kostet nichts. Bei unverschuldetem Unfall auch das Gutachten nicht.