Kfz-Gutachten Berlin

Das Dokument, das über Ihre Auszahlung entscheidet.

Welches Gutachten Sie brauchen, was darin steht und was es kostet. Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts — das Honorar trägt die gegnerische Versicherung.

Ein Kfz-Gutachten ist die unabhängige, schriftliche Feststellung eines Fahrzeugschadens durch einen Sachverständigen. Es beziffert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Bei einem unverschuldeten Unfall in Berlin kostet es Sie 0 €, weil die Haftpflichtversicherung des Verursachers dafür aufkommt. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor.

02Der Inhalt

Was Position für Position drinsteht.

Die meisten Geschädigten schauen nur auf die Reparaturkosten. Die Positionen darunter sind oft die größere Summe.

01

Schadenumfang und Reparaturweg

Jedes beschädigte Bauteil einzeln erfasst, mit der Entscheidung instand setzen oder ersetzen. Dazu die kalkulierten Arbeitswerte nach den Sätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt — nicht nach dem billigsten Anbieter der Stadt.

02

Wertminderung

Ein repariertes Unfallfahrzeug bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies. Dieser merkantile Minderwert ist ersatzfähig und wird häufig vergessen. Bei neueren Fahrzeugen liegt er schnell im vierstelligen Bereich.

03

Wiederbeschaffungswert

Was ein gleichwertiges Fahrzeug heute am Markt kostet — gleiche Ausstattung, gleiche Laufleistung, gleicher Zustand. Diese Zahl entscheidet bei einem Totalschaden über die gesamte Auszahlung.

04

Restwert

Was Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand noch wert ist, ermittelt am regionalen Markt. Versicherungen schicken oft höhere Angebote aus überregionalen Restwertbörsen nach — annehmen müssen Sie die nicht.

05

Nutzungsausfall

Die Entschädigung für die Tage ohne Auto, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Der Tagessatz richtet sich nach der Fahrzeuggruppe A bis L, die Dauer nach der im Gutachten ausgewiesenen Reparaturzeit.

06

Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer

Die Zeitangabe, aus der sich Nutzungsausfall oder Mietwagenanspruch rechnen. Wird sie zu knapp angesetzt, verlieren Sie für jeden fehlenden Tag Geld.

07

Lichtbilder und Fahrzeugdaten

Vollständige Fotodokumentation, Kilometerstand, Vorschäden, Ausstattung und Zustand. Das ist der Teil, den ein Kostenvoranschlag nicht liefert und der bei Streit den Ausschlag gibt.

Der häufigste Fehler: sich auf einen Kostenvoranschlag der Werkstatt zu verlassen. Er enthält ausschließlich Position 01. Die Punkte 02 bis 06 fallen damit ersatzlos weg — und das sind genau die, die Ihnen zusätzlich zustehen. Mehr zu Kosten und Honorar

03Ablauf

Vom Anruf zum fertigen Gutachten.

1

Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir klären in wenigen Minuten, welches Gutachten Ihr Fall braucht.

2

Wir kommen zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder an den Unfallort. In ganz Berlin, auch abends und am Wochenende.

3

Vollständige Schadenaufnahme mit Fotodokumentation, Messung und Erfassung aller relevanten Fahrzeugdaten.

4

Das Gutachten wird erstellt und liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor.

5

Wir versenden es an Sie, an die gegnerische Versicherung und auf Wunsch an Ihren Anwalt — und rechnen direkt mit der Versicherung ab.

04Ihr Recht

Sie wählen den Gutachter. Nicht die Versicherung.

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben.

Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet im Auftrag der Gegenseite. Das ist kein Vorwurf, sondern schlicht die Auftragslage.

Ein Prüfbericht der Versicherung ist kein Gutachten. Er entsteht meist ohne Besichtigung am Schreibtisch, auf Basis Ihrer Fotos.

Wir haben keine Rahmenverträge mit Versicherern, keine Werkstattbindung und keine Provisionen. Unser Auftraggeber sind ausschließlich Sie.

Wer hinter dem Gutachten steht, welche Zertifizierung dahintersteckt und wie wir arbeiten, lesen Sie auf der Seite Kfz-Sachverständiger Berlin.

05FAQ

Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten.

In den meisten Fällen ein Schadengutachten. Es erfasst nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Nur bei sehr kleinen Schäden reicht ein Kurzgutachten. Ist die Schuldfrage strittig, kommt zusätzlich ein Beweissicherungsgutachten in Betracht.

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie nichts — die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt das Honorar, und wir rechnen direkt mit ihr ab. Tragen Sie die Schuld selbst, richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe: etwa 250–350 € bei 1.000 €, 560–700 € bei 5.000 € und 1.020–1.250 € bei 15.000 € Schaden.

Die Besichtigung dauert je nach Schadenumfang 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor und geht als PDF an Sie, an die Versicherung und auf Wunsch an Ihren Anwalt.

Ein Kostenvoranschlag kommt aus der Werkstatt und nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Diese Positionen machen oft den größeren Teil Ihres Anspruchs aus — im Kostenvoranschlag fehlen sie ersatzlos.

Ja. Unsere Gutachten sind TÜV Rheinland zertifiziert erstellt (Zertifikat-ID 0217466029) und werden von deutschen Versicherungen im Regelfall anerkannt. Kürzt eine Versicherung trotzdem einzelne Positionen, schreiben wir eine fachliche Stellungnahme dazu.

Ja, allerdings gelten dann die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags. Manche Versicherer übernehmen die Gutachterkosten vollständig, andere nur anteilig. Klären Sie das vorab — wir sagen Ihnen, worauf Sie im Vertrag achten müssen.

Alle Fragen und Antworten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Ihr Gutachten in 24 Stunden.

Bei unverschuldetem Unfall kostenlos. Ein Anruf reicht, den Rest übernehmen wir.

Im Video erklärt