Ein Sturz ist kein Blechschaden.
Beim Motorrad entscheidet sich der Schaden an Stellen, die man von außen nicht sieht: Rahmen, Gabel, Schwinge. Wer nur die Verkleidung kalkuliert, verschenkt den halben Anspruch.
Ein Motorradgutachten dokumentiert den Schaden nach einem Sturz oder Unfall und beziffert Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert. Anders als beim Pkw müssen Rahmen, Gabel und Schwinge auf Verzug geprüft werden — diese Schäden sind von außen unsichtbar und machen oft den Unterschied zwischen Reparatur und Totalschaden aus.
Motorradgutachten in Berlin.
Ein Motorrad reagiert auf einen Aufprall völlig anders als ein Auto. Es gibt keine Knautschzone, die Energie geht direkt in Rahmen, Gabel und Anbauteile. Genau deshalb ist die Schadenaufnahme beim Zweirad anspruchsvoller: Eine zerkratzte Verkleidung kostet ein paar hundert Euro, ein verzogener Rahmen bedeutet wirtschaftlichen Totalschaden — und beides kann nach demselben Sturz vorliegen.
Versicherungen kalkulieren Motorradschäden erfahrungsgemäß knapp. Typisch ist, dass nur die sichtbar beschädigten Teile angesetzt werden und Folgeschäden an tragenden Bauteilen unter den Tisch fallen. Wir nehmen das Motorrad vollständig auf, prüfen die Geometrie und dokumentieren auch das, was erst beim Zerlegen sichtbar würde.
Wir begutachten alle Zweiräder: Motorräder, Roller, Leichtkrafträder, Quads und Trikes — in ganz Berlin, auf Wunsch direkt bei Ihnen oder in Ihrer Werkstatt.
Worauf es hier ankommt.
Rahmen und Geometrie
Ein Rahmenverzug von wenigen Millimetern macht das Motorrad unfahrbar, ist aber mit bloßem Auge nicht erkennbar. Wir prüfen Rahmen, Lenkkopf und Hinterradschwinge auf Verzug — dieser Punkt entscheidet häufig darüber, ob repariert oder abgerechnet wird.
Gabel und Federung
Standrohre verbiegen sich schon bei geringer Krafteinwirkung, ohne dass die Gabel äußerlich beschädigt aussieht. Auch Gabelbrücke und Lenkkopflager gehören nach einem Frontalaufprall grundsätzlich auf den Prüfstand.
Sicherheitsrelevante Teile
Helmpflichtige Fahrzeuge haben Bauteile, die nach einem Sturz nicht weiterverwendet werden dürfen — dazu zählen je nach Schadenbild Bremsleitungen, Lenker und ABS-Sensorik. Das gehört ins Gutachten, sonst kürzt die Versicherung später mit dem Hinweis auf Verschleiß.
Anbauteile und Zubehör
Koffer, Sturzbügel, Navigation, Auspuffanlagen und Sonderlackierungen erhöhen den Fahrzeugwert erheblich, tauchen in Standardkalkulationen aber selten auf. Bringen Sie Belege mit, wir nehmen sie mit auf.
Schutzkleidung
Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel sind nach einem Sturz in der Regel nicht mehr verkehrssicher und werden als Sachschaden ersetzt. Dieser Posten wird fast immer vergessen — er geht schnell in den vierstelligen Bereich.
Worauf Sie achten sollten.
Fahren Sie das Motorrad nach einem Sturz nicht weiter, bevor der Rahmen geprüft ist.
Lassen Sie nichts reparieren und nichts entsorgen, bevor der Schaden dokumentiert ist — auch nicht die Schutzkleidung.
Fotografieren Sie die Unfallstelle und die Endlage, solange nichts bewegt wurde.
Sammeln Sie Belege für Zubehör und Sonderausstattung, sie erhöhen den Wiederbeschaffungswert.
Bei saisonzugelassenen Fahrzeugen zählt für den Nutzungsausfall nur die Zeit innerhalb der Saison.
Häufige Fragen.
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts — die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt das Honorar, wir rechnen direkt mit ihr ab. Bei selbstverschuldetem Sturz richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe und läuft gegebenenfalls über Ihre Kaskoversicherung.
Häufig ja. Ein Umfaller im Stand wirkt harmlos, kann aber Lenkkopflager, Gabel oder Anbauteile beschädigen. Wenn der Schaden erkennbar über einem Bagatellschaden liegt, sollten Sie ihn dokumentieren lassen, bevor Sie reparieren.
Bei einem unverschuldeten Unfall ja. Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel gehören zum ersatzfähigen Sachschaden, wenn sie durch den Sturz beschädigt oder sicherheitstechnisch unbrauchbar wurden. Heben Sie alles auf und werfen Sie nichts weg.
Ja, wenn das Motorrad Ihr einziges Fahrzeug ist oder nachweislich regelmäßig genutzt wird. Bei Saisonkennzeichen wird nur die Zeit innerhalb des Zulassungszeitraums berücksichtigt.
Ja, alle Zweiräder vom 50er-Roller bis zur Reiseenduro, dazu Quads und Trikes. Auch bei kleineren Fahrzeugen lohnt sich die Aufnahme, sobald ein Rahmen- oder Gabelschaden im Raum steht.
Alle Fragen rund um das Kfz-Gutachten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Kurz anrufen, bevor Sie etwas entscheiden.
Die Ersteinschätzung kostet nichts. Bei unverschuldetem Unfall auch das Gutachten nicht.
