Kaskogutachten

Auch wenn Sie selbst schuld sind.

Bei einem Kaskoschaden zahlt Ihre eigene Versicherung — und prüft entsprechend genau. Ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass die Regulierung auf Ihren Zahlen basiert, nicht nur auf ihren.

Ein Kaskogutachten dokumentiert Schäden, die Ihre eigene Versicherung reguliert — Hagel, Wildunfall, Sturm, Diebstahl, Brand oder ein selbstverschuldeter Unfall. Anders als beim Haftpflichtschaden gelten hier die Bedingungen Ihres Vertrags: ob und in welcher Höhe die Gutachterkosten übernommen werden, steht dort und sollte vorab geklärt werden.

01Worum es geht

Kaskogutachten in Berlin.

Beim Kaskoschaden ist die Ausgangslage eine andere als nach einem unverschuldeten Unfall. Ihr Vertragspartner ist Ihre eigene Versicherung, und die reguliert nach ihren Bedingungen. Viele Versicherer schicken zunächst einen eigenen Gutachter oder lassen den Schaden anhand von Fotos bewerten — beides führt regelmäßig zu niedrigeren Zahlen als eine Besichtigung vor Ort.

Ein unabhängiges Gutachten verschafft Ihnen eine belastbare Gegenposition. Es dokumentiert den Schaden vollständig, beziffert die Reparaturkosten nach den Sätzen einer Fachwerkstatt und weist gegebenenfalls einen Restwert aus. Auf dieser Grundlage lässt sich über die Regulierung sachlich sprechen.

Wir begutachten alle typischen Kaskofälle: Hagel- und Sturmschäden, Wildunfälle, Marderbisse mit Folgeschaden, Glasbruch, Brand- und Diebstahlschäden sowie selbstverschuldete Unfälle.

02Das Besondere

Worauf es hier ankommt.

01

Erst den Vertrag klären

Ob Ihre Versicherung die Gutachterkosten trägt, hängt von Ihren Bedingungen ab. Manche Verträge übernehmen sie vollständig, andere nur bis zu einer Grenze oder erst ab einer bestimmten Schadenhöhe. Klären Sie das vor der Beauftragung — wir sagen Ihnen, worauf Sie im Vertrag achten müssen.

02

Hagelschaden

Hagelschäden werden nach Anzahl und Größe der Diedel pro Bauteil bewertet. Ob gedrückt oder lackiert wird, macht bei der Kalkulation einen erheblichen Unterschied. Eine Bewertung nach Fotos wird der Sache fast nie gerecht.

03

Wildunfall

Für die Teilkasko brauchen Sie in der Regel eine Wildunfallbescheinigung. Zusätzlich sollte der Schaden dokumentiert werden, bevor das Fahrzeug bewegt oder gereinigt wird — Haare und Spuren am Fahrzeug sind Teil des Nachweises.

04

Marderbiss und Folgeschäden

Die Teilkasko deckt den Bissschaden selbst, Folgeschäden am Motor sind nicht in jedem Vertrag eingeschlossen. Eine saubere Ursachenzuordnung im Gutachten entscheidet darüber, was reguliert wird.

05

Selbstbeteiligung mitdenken

Liegt der Schaden nur knapp über Ihrer Selbstbeteiligung, lohnt die Meldung unter Umständen nicht — die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt kann über Jahre teurer sein. Wir rechnen Ihnen das vorher durch.

03Checkliste

Worauf Sie achten sollten.

Prüfen Sie vor der Beauftragung, ob Ihr Vertrag die Gutachterkosten übernimmt.

Bei Wildunfall die Bescheinigung besorgen und das Fahrzeug vorher nicht reinigen.

Bei Hagel den Schaden zeitnah dokumentieren, das Unwetterdatum ist Teil des Nachweises.

Rechnen Sie Selbstbeteiligung und Rückstufung gegen, bevor Sie einen kleinen Schaden melden.

Bei Diebstahl immer zuerst Anzeige erstatten, dann der Versicherung melden.

04FAQ

Häufige Fragen.

Das hängt von Ihren Vertragsbedingungen ab. Manche Versicherer übernehmen die Gutachterkosten vollständig, andere nur anteilig oder erst ab einer bestimmten Schadenhöhe. Klären Sie das vorab telefonisch mit Ihrem Versicherer — wir sagen Ihnen, welche Fragen Sie stellen sollten.

Im Kaskofall hat Ihre Versicherung das Recht, den Schaden selbst zu prüfen. Sie dürfen aber zusätzlich ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Weichen die Ergebnisse deutlich voneinander ab, sehen viele Verträge ein Sachverständigenverfahren vor.

In der Regel ja, weil Hagelschäden großflächig sind und die Bewertung stark davon abhängt, ob gedrückt oder lackiert wird. Sammelbesichtigungen und Fotobewertungen fallen erfahrungsgemäß niedriger aus als eine Einzelbegutachtung.

Nicht unbedingt. Liegt der Schaden nur wenig über Ihrer Selbstbeteiligung, kann die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt über die Jahre teurer werden als die Reparatur. Wir rechnen Ihnen beide Varianten durch, bevor Sie sich entscheiden.

In der Regel nicht. Nutzungsausfall ist ein Schadenersatzanspruch gegen einen Schädiger — bei einem Kaskoschaden gibt es keinen. Manche Verträge sehen einen Mietwagenbaustein vor, prüfen Sie Ihre Bedingungen.

Alle Fragen rund um das Kfz-Gutachten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Kurz anrufen, bevor Sie etwas entscheiden.

Die Ersteinschätzung kostet nichts. Bei unverschuldetem Unfall auch das Gutachten nicht.