Tabelle 2026

Nutzungsausfall-Tabelle 2026

Die Nutzungsausfallentschädigung liegt 2026 zwischen 23 € und 175 € pro Tag, je nach Fahrzeuggruppe. Ein VW Golf liegt bei etwa 43 €, ein BMW 3er bei 59 €, eine Mercedes S-Klasse bei 119 €. Ab einem Fahrzeugalter von über 5 Jahren wird eine Gruppe tiefer eingestuft, ab über 10 Jahren zwei Gruppen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Haftpflicht des Verursachers.

Stand: 28. September 2026 · Geprüft von Atakan Arslan, TÜV Rheinland zertifizierter Kfz-Sachverständiger, Berlin

Tagessätze nach Fahrzeuggruppe

Grundlage ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die praktisch alle in Deutschland angebotenen Pkw in Gruppen von A bis L einteilt. Eingestuft wird nach Fahrzeugtyp, Motorisierung und Neupreis.

Nutzungsausfallentschädigung 2026 nach Fahrzeuggruppe A bis L, Tagessätze in Euro
Gruppe€ pro TagFahrzeugklasseTypische Modelle
A23 €KleinstwagenFiat Panda, Renault Twingo, Smart fortwo
B29 €KleinwagenVW Polo (ältere Generation), Ford Ka, Opel Karl
C35 €KleinwagenVW Polo, Opel Corsa, Ford Fiesta
D38 €untere MittelklasseVW Golf (Basis), Skoda Fabia, Seat Ibiza
E43 €untere MittelklasseVW Golf, Opel Astra, Ford Focus
F50 €MittelklasseVW Passat, Skoda Octavia, Mazda 6
G59 €MittelklasseBMW 3er, Mercedes C-Klasse, Audi A4
H65 €obere MittelklasseBMW 5er (Basis), Audi A6, VW Touareg
J79 €obere MittelklasseBMW 5er, Mercedes E-Klasse, Audi A6 quattro
K119 €OberklasseMercedes S-Klasse, BMW 7er, Audi A8
L175 €LuxusklassePorsche 911, Mercedes AMG GT, Bentley

Orientierungswerte. Die Tabelle wird jährlich fortgeschrieben und differenziert innerhalb einer Baureihe nach Motorisierung und Ausstattung. Die verbindliche Einstufung Ihres Fahrzeugs steht im Gutachten.

Abstufung nach Fahrzeugalter

Ältere Fahrzeuge werden herabgestuft. Das ist der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen:

Abstufung des Nutzungsausfalls nach Fahrzeugalter
FahrzeugalterRegelBeispiel
bis 5 Jahrevoller Tagessatz der Gruppekeine Abstufung
über 5 Jahreeine Gruppe tieferz. B. Gruppe G → Gruppe F
über 10 Jahrezwei Gruppen tieferz. B. Gruppe G → Gruppe E

Rechenbeispiel

BMW 3er, Baujahr 2013, also über 10 Jahre alt. Grundeinstufung Gruppe G mit 59 € pro Tag, wegen des Alters zwei Gruppen tiefer auf Gruppe E mit 43 €. Reparaturdauer laut Gutachten 9 Tage, plus 2 Tage Werkstattorganisation, ergibt 11 Tage. 11 × 43 € = 473 € Nutzungsausfall.

Für wie viele Tage?

Der Tagessatz ist nur die eine Hälfte. Die andere ist der Zeitraum – und der wird von Versicherungen gern knapp bemessen.

Dauer des Nutzungsausfalls je nach Schadensfall
FallMaßgeblicher ZeitraumHinweis
ReparaturReparaturdauer laut Gutachten+ 1–2 Tage Werkstattorganisation
TotalschadenWiederbeschaffungsdauerüblich 10–15 Tage
Fiktive Abrechnungtatsächliche Ausfallzeit, höchstens die kalkulierte ReparaturdauerNachweis per Reparaturbestätigung
Verzögerung durch Versicherungverlängert sich entsprechendmuss dokumentiert werden

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über Höhe oder Dauer empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – dessen Kosten trägt bei Fremdverschulden ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung nehmen Sie das Geld laut Gutachten und reparieren gar nicht oder selbst. Nutzungsausfall gibt es dann nicht automatisch. Die Versicherung zahlt nur für die Tage, an denen Sie wirklich ohne Auto waren, und höchstens für die Reparaturdauer, die im Gutachten steht.

  • Fahren Sie das Auto unrepariert weiter, gibt es keinen Nutzungsausfall, weil Sie es ja nutzen konnten.
  • Reparieren Sie selbst oder in einer freien Werkstatt, zählen die Tage, an denen das Auto stand. Als Nachweis dient eine Reparaturbestätigung.
  • Ist das Auto nicht mehr verkehrssicher und bleibt stehen, bekommen Sie Nutzungsausfall für die Zeit, die eine Reparatur oder ein Ersatzkauf gedauert hätte.

Für die Reparaturbestätigung sehen wir uns das reparierte Auto an und bestätigen, dass und wann es instand gesetzt wurde. Die Versicherung hat damit einen Beleg für die Ausfallzeit. Die Bestätigung kostet deutlich weniger als ein Gutachten.

Rechenbeispiel

VW Golf, vier Jahre alt, Gruppe E mit 43 € pro Tag. Das Gutachten kalkuliert 5 Tage Reparatur. Sie lassen in einer freien Werkstatt reparieren, das Auto steht 4 Tage, die Reparaturbestätigung liegt vor: 4 × 43 € = 172 €. Fahren Sie unrepariert weiter, sind es 0 €.

Häufige Fragen zum Nutzungsausfall

Was ist Nutzungsausfallentschädigung?

Eine Geldentschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen können. Sie steht Ihnen zu, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Grundlage ist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch, die Fahrzeuge in die Gruppen A bis L einteilt.

Wie hoch ist der Nutzungsausfall pro Tag?

Zwischen 23 € in Gruppe A und 175 € in Gruppe L. Ein VW Golf liegt typischerweise bei 43 €, ein BMW 3er bei 59 €, eine Mercedes S-Klasse bei 119 €. Maßgeblich sind Fahrzeugtyp, Motorisierung und Neupreis.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch für ein älteres Auto?

Ja, aber abgestuft. Ab einem Fahrzeugalter von über 5 Jahren wird üblicherweise eine Gruppe tiefer eingestuft, ab über 10 Jahren zwei Gruppen. Ein zwölf Jahre alter BMW 3er fällt damit von Gruppe G auf Gruppe E, also von 59 € auf 43 € pro Tag.

Für wie viele Tage bekomme ich Nutzungsausfall?

Bei Reparatur für die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer plus ein bis zwei Tage für die Werkstattorganisation. Bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer, üblicherweise 10 bis 15 Tage. Verzögert die Versicherung die Regulierung, verlängert sich der Zeitraum.

Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist besser?

Beides zusammen geht nicht. Der Mietwagen lohnt, wenn Sie wirklich täglich ein Auto brauchen. Nutzungsausfall lohnt, wenn Sie die Zeit überbrücken können, denn Sie bekommen Geld statt eines Fahrzeugs. Bei hochwertigen Fahrzeugen liegt der Nutzungsausfall oft über dem, was ein vergleichbarer Mietwagen kosten würde.

Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich gar nicht repariere?

Nur für die Zeit, in der Sie tatsächlich ohne Fahrzeug waren, höchstens für die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer. Fahren Sie das Auto unrepariert weiter, entfällt der Anspruch. Reparieren Sie selbst oder in einer freien Werkstatt, weisen Sie die Standzeit mit einer Reparaturbestätigung nach.

Wer zahlt den Nutzungsausfall?

Bei unverschuldetem Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Voraussetzung ist, dass die Position im Gutachten ausgewiesen und gegenüber der Versicherung geltend gemacht wird. Steht sie nicht drin, wird sie in aller Regel auch nicht gezahlt.

Gilt die Tabelle auch für Motorräder und Wohnmobile?

Für Motorräder gibt es eigene Sätze, die deutlich niedriger liegen. Wohnmobile und Nutzfahrzeuge werden gesondert bewertet, dort wird häufig auf Vorhaltekosten oder entgangenen Gewinn abgestellt statt auf die Pkw-Tabelle.

Steht Ihr Nutzungsausfall im Gutachten?

Fehlt die Position, zahlt die Versicherung sie nicht. Wir prüfen Ihr Gutachten – bei Fremdverschulden kostenlos.