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Nach dem Unfall4 Min. Lesezeit

Was tun nach einem
Unfall in Berlin?

Ein Unfall passiert in Sekunden, aber was Sie in den ersten Minuten danach tun, entscheidet darüber, ob Sie Ihren Schaden vollständig ersetzt bekommen. Diese Schritte sollten Sie kennen.

VonGutachten Prenzl· TÜV-zertifiziertes Sachverständigenbüro Berlin
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Absichern und Erste Hilfe leisten

Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein, legen Sie Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Bei Verletzten sofort den Notruf wählen: 110 (Polizei) oder 112 (Rettungsdienst). Helfen Sie Verletzten, sofern Sie selbst in Sicherheit sind.

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Fotos machen: so viele wie möglich

Fotografieren Sie das gesamte Unfallgeschehen aus mehreren Blickwinkeln: beide Fahrzeuge, die Schäden, die Endposition der Fahrzeuge, Straßenmarkierungen, Ampeln, Bremsspuren und das Kennzeichen des Unfallgegners. Fotos sind Ihr wichtigstes Beweismittel.

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Daten austauschen und Polizei rufen

Tauschen Sie Name, Adresse, Versicherung und Kennzeichen mit dem Unfallgegner aus. Bei Fremdverschulden empfehlen wir, immer die Polizei zu rufen, ein Polizeiprotokoll stärkt Ihre Position gegenüber der Versicherung erheblich.

Keinen Verzicht unterschreiben

Unterschreiben Sie am Unfallort keine Erklärungen, in denen Sie auf Ansprüche verzichten oder einen Vergleich akzeptieren. Auch wenn der Unfallgegner freundlich wirkt und Ihnen Geld anbietet, lehnen Sie ab. Innere Schäden am Fahrzeug sind oft erst später sichtbar.

Eigenen Gutachter rufen, nicht den der Versicherung

Bei Fremdverschulden haben Sie das gesetzliche Recht auf einen eigenen, unabhängigen KFZ Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung zahlt für das Gutachten. Rufen Sie nicht den Gutachter der Versicherung an, dieser arbeitet für die Gegenseite und hat kein Interesse daran, Ihren Schaden vollständig zu dokumentieren.

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Gutachten erstellen lassen und abwarten

Ihr unabhängiger Gutachter kommt zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert alle Schäden vollständig und übermittelt das Gutachten direkt an die Versicherung. Sie müssen sich um nichts kümmern, wir übernehmen auch die Kommunikation mit der Versicherung.

Was in den Stunden danach passiert

Die meisten Leute denken, mit dem Datenaustausch am Unfallort sei das Gröbste erledigt. Tatsächlich fängt es da erst an. Oft meldet sich noch am selben Tag die Versicherung des Verursachers bei Ihnen. Das klingt nach Service, hat aber einen Grund: Je früher die Gegenseite den Fall in die Hand bekommt, desto günstiger wird er für sie.

Typisch ist ein Anruf mit dem Angebot, einen Gutachter zu schicken. Der kommt dann schnell, ist freundlich und kostet Sie nichts. Was selten dazu gesagt wird: Dieser Gutachter wird von der Versicherung bezahlt und arbeitet in deren Auftrag. Wertminderung und Nutzungsausfall tauchen in solchen Gutachten regelmäßig gar nicht erst auf.

Sie dürfen dieses Angebot ablehnen. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen Sachverständigen, und die gegnerische Haftpflicht zahlt ihn genauso. Ein Satz am Telefon reicht: dass Sie bereits einen eigenen Gutachter beauftragt haben.

Fünf Sätze, die Sie besser nicht sagen

Am Unfallort sind die meisten aufgewühlt und wollen die Situation entschärfen. Verständlich, aber ein paar Formulierungen können Sie später teuer zu stehen kommen:

  • "Tut mir leid, das war mein Fehler."
    Ein Schuldeingeständnis am Unfallort ist zwar nicht bindend, wird von Versicherungen aber gerne zitiert. Schildern Sie, was passiert ist, ohne die Schuldfrage zu bewerten.
  • "Ist ja nicht viel passiert."
    Ob das stimmt, sehen Sie erst, wenn die Verkleidung ab ist. Hinter einer Delle im Stoßfänger stecken oft Querträger, Sensoren oder Halterungen.
  • "Wir regeln das ohne Versicherung."
    Klingt unkompliziert, geht aber oft schief. Wenn der Verursacher später nicht zahlt, stehen Sie ohne Beweise da.
  • "Nein, Polizei brauchen wir nicht."
    Ein Polizeiprotokoll ist eines der stärksten Beweismittel, das Sie bekommen können. Es kostet nichts außer Wartezeit.
  • "Schicken Sie ruhig Ihren Gutachter."
    Damit geben Sie die Dokumentation Ihres Schadens an die Gegenseite ab.

Was in Berlin anders läuft

Bei Blechschäden ohne Verletzte kommt die Berliner Polizei nicht mehr zuverlässig zum Unfallort. Sie werden dann an eine Polizeiwache verwiesen, wo Sie den Unfall selbst aufnehmen lassen. Das ist ärgerlich, ändert aber nichts daran, dass Sie die Aufnahme machen lassen sollten.

Zweite Berliner Besonderheit: Abschleppen. Steht Ihr Fahrzeug nach dem Unfall im Halteverbot oder auf einer Busspur, wird es schnell abgeschleppt, bevor jemand den Schaden dokumentiert hat. Machen Sie deshalb Fotos, solange das Auto noch dort steht, wo es zum Stehen gekommen ist.

Und die Wartezeit: Wenn Sie auf die Polizei warten, nutzen Sie sie. Notieren Sie Uhrzeit, Wetter, Straßenzustand und Namen möglicher Zeugen. Zeugen verschwinden schnell, und ohne Telefonnummer sind sie später nicht mehr auffindbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort absichern und Fotos machen
  • Polizei rufen und Daten austauschen
  • Nichts unterschreiben am Unfallort
  • Eigenen, unabhängigen Gutachter rufen, nicht den der Versicherung
  • Bei Fremdverschulden zahlen Sie für den Gutachter 0 €

Gerade einen Unfall gehabt?

Rufen Sie mich jetzt an, ich erkläre Ihnen in wenigen Minuten die nächsten Schritte.

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