Als TÜV-zertifizierter KFZ Sachverständiger erkläre ich, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihren Schadensersatz vollständig durchsetzen.
Schritt für Schritt erklärt: Was Sie in den ersten Minuten nach einem Unfall tun müssen, um Ihren Schadensersatz vollständig zu sichern.
Die meisten Unfallgeschädigten wissen es nicht: Bei Fremdverschulden haben Sie das gesetzliche Recht auf einen eigenen Sachverständigen, kostenlos.
Jemand hat Ihr geparktes Auto beschädigt? Was Sie jetzt tun sollten, um den Schaden vollständig ersetzt zu bekommen, auch bei Fahrerflucht.
Bei fast jedem zweiten Auftrag höre ich denselben Satz: Das habe ich nicht gewusst. Dass die gegnerische Versicherung den Gutachter zahlt. Dass man den selbst aussuchen darf. Dass es Geld für die Tage ohne Auto gibt, auch ohne Mietwagen. Dass ein repariertes Auto weniger wert ist und man sich diesen Verlust erstatten lassen kann.
Das sind keine Geheimnisse, sie stehen so im Gesetz. Nur erklärt sie einem niemand, wenn man gerade neben einem verbeulten Auto steht. Deshalb schreibe ich sie hier auf.
Wenn eine Abrechnung der Versicherung zu niedrig ausfällt, liegt es meistens nicht an den Reparaturkosten. Die stimmen oft. Es fehlt das Drumherum:
Kurzfassung: Fotos machen, solange das Auto noch da steht, wo es zum Stehen kam. Nichts unterschreiben. Den Gutachter der Gegenseite ablehnen. Nicht reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist. Und bei einem Totalschaden das Fahrzeug auf keinen Fall verkaufen, bevor der Restwert feststeht. Alles Weitere können Sie in Ruhe nachlesen, wenn der Schreck nachgelassen hat.
Rufen Sie mich an, ich erkläre Ihnen in wenigen Minuten, was jetzt zu tun ist.
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