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Parkschaden3 Min. Lesezeit

Parkschaden:
Was jetzt?

Sie kommen zu Ihrem Auto zurück und entdecken eine Delle, einen Kratzer oder einen Lackschaden, und der Verursacher ist weg. Das ist ärgerlich, aber Sie haben mehr Möglichkeiten, als die meisten denken.

VonGutachten Prenzl· TÜV-zertifiziertes Sachverständigenbüro Berlin

Wichtig: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne Fotos gemacht und die Polizei informiert zu haben. Selbst bei kleinen Schäden kann ein fehlendes Protokoll Ihren Anspruch gefährden.

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Fotos machen: sofort und ausführlich

Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Winkeln, immer mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs im Bild. Fotografieren Sie auch die Umgebung, Parkfläche und falls vorhanden Reifenspuren oder Splitter des anderen Fahrzeugs. Diese Beweise sind später unverzichtbar.

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Zeugen befragen und Notizen machen

Fragen Sie umstehende Personen, ob jemand etwas gesehen hat. Notieren Sie Namen und Telefonnummern. Schauen Sie nach Überwachungskameras in der Nähe, Supermärkte, Tankstellen und Parkhäuser haben oft Kameras mit gutem Winkel.

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Polizei rufen: auch bei Fahrerflucht

Rufen Sie die Polizei, selbst wenn der Verursacher nicht mehr da ist. Fahrerflucht ist eine Straftat. Die Polizei nimmt ein Protokoll auf, das Sie für Ihre Versicherung benötigen. Verlassen Sie den Unfallort nicht, bevor die Polizei da war.

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Gutachter beauftragen statt direkt zur Werkstatt

Fahren Sie nicht direkt zur Werkstatt. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert den Schaden rechtssicher, berechnet alle Positionen inklusive Minderwert und stellt sicher, dass Sie Ihren vollen Anspruch geltend machen können. Der Gutachter kommt direkt zu Ihrem Fahrzeug.

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Versicherung informieren, aber vorsichtig

Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung, aber machen Sie noch keine detaillierten Angaben zum Hergang, bis das Gutachten vorliegt. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei identifiziertem Verursacher übernimmt dessen Haftpflicht die Kosten.

Was, wenn der Verursacher geflohen ist?

Fahrerflucht ist eine Straftat, und häufiger als man denkt. Wenn der Verursacher nicht identifiziert wird, übernimmt in der Regel Ihre eigene Kaskoversicherung den Schaden (sofern vorhanden). Ohne Vollkasko bleibt der Schaden an Ihnen hängen.

Trotzdem lohnt sich ein Gutachten: Es dokumentiert den Schaden rechtssicher, damit Sie nicht bei einem späteren Schaden in Verdacht geraten, diesen selbst verursacht zu haben.

Was steht Ihnen zu?

Reparaturkosten

Vollständige Instandsetzung des Schadens

Merkantiler Minderwert

Wertverlust, der nach der Reparatur verbleibt, oft unterschätzt

Gutachterkosten

Bei identifiziertem Verursacher vollständig erstattungsfähig

Mietwagenkosten

Sofern Sie während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug benötigen

Wenn der Verursacher weg ist

Der häufigste Fall in Berlin: Sie kommen zurück zum Auto, die Seite ist verkratzt, kein Zettel, niemand da. Rechtlich ist das Fahrerflucht, auch wenn es nur ein Kratzer ist. Für Sie heißt das erst einmal: Anzeige bei der Polizei erstatten. Ohne diese Anzeige wird Ihre Kaskoversicherung den Schaden in der Regel nicht übernehmen.

Bevor Sie wegfahren, schauen Sie sich um. In Berlin hängen an vielen Hausfassaden, Tankstellen und Supermärkten Kameras, die den Parkplatz erfassen. Aufnahmen werden oft nur wenige Tage gespeichert, es lohnt sich also, noch am selben Tag zu fragen. Notieren Sie außerdem, welche Autos daneben standen. Deren Halter haben den Vorgang womöglich gesehen.

Fahren Sie das Auto nicht sofort in die Waschanlage. Lackspuren des anderen Fahrzeugs sind ein Beweismittel, aus dem sich später Farbe und manchmal sogar das Modell ableiten lässt.

Kasko oder selbst zahlen?

Bei unbekanntem Verursacher greift die Teilkasko meist nicht, weil sie Vandalismus und Parkremplern in der Regel ausschließt. Zuständig ist dann die Vollkasko, und die kostet Sie zwei Dinge: die Selbstbeteiligung und eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt.

Die Rechnung ist deshalb nicht immer eindeutig. Bei einem Schaden von 900 Euro, 500 Euro Selbstbeteiligung und einer Rückstufung, die Sie über Jahre mehrere Hundert Euro kostet, kann es günstiger sein, selbst zu zahlen. Bei 2.500 Euro sieht das anders aus.

Genau dafür ist ein Gutachten nützlich, bevor Sie die Versicherung einschalten. Sie wissen dann, worüber Sie überhaupt reden. Rufen Sie uns vorher an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich das in Ihrem Fall rechnet.

Wenn der Verursacher bekannt ist

Steckt ein Zettel hinter dem Scheibenwischer oder hat jemand gewartet, ist die Lage deutlich besser. Dann zahlt dessen Haftpflichtversicherung alles, inklusive Gutachten, Wertminderung und Nutzungsausfall für die Tage in der Werkstatt.

Lassen Sie sich in diesem Fall nicht auf eine Barzahlung ein, auch wenn sie bequem klingt. Was ein Parkschaden wirklich kostet, sehen Sie erst, wenn die Verkleidung ab ist. Wir hatten Fälle, in denen hinter einer unscheinbaren Delle im Stoßfänger ein verzogener Querträger steckte. Wer vorher 300 Euro in bar genommen und quittiert hat, bleibt auf dem Rest sitzen.

Parkschaden entdeckt?

Ich komme direkt zu Ihrem Fahrzeug und dokumentiere alles rechtssicher, auch am Abend und am Wochenende.

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