Die meisten Unfallgeschädigten ahnen es nicht: Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie ein gesetzlich verankertes Recht auf einen eigenen, unabhängigen KFZ Sachverständigen — und die gegnerische Versicherung muss dafür zahlen.
Das Recht auf einen eigenen Gutachter ergibt sich aus dem deutschen Schadensersatzrecht (§ 249 BGB). Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat Anspruch auf vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall — und dazu gehört auch das Recht, den Schaden von einem unabhängigen Fachmann bewerten zu lassen.
Der Bundesgerichtshof hat dies mehrfach bestätigt: Ab einem Schaden von ca. 750 € ist ein Unfallgutachten grundsätzlich erstattungsfähig. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten tragen — unabhängig davon, ob sie selbst einen Gutachter schicken möchte.
Versicherungen schicken gerne ihren eigenen Gutachter — oder bitten Sie, zu einem von ihnen beauftragten Büro zu fahren. Das klingt praktisch, hat aber einen Haken: Dieser Gutachter arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie.
Gutachter der Versicherung
Ihr unabhängiger Gutachter
Viele Unfallgeschädigte lassen Geld liegen, weil sie nicht wissen, was alles erstattungsfähig ist. Ein unabhängiger Gutachter erfasst alle Positionen:
Reparaturkosten
Vollständige Instandsetzung auf Basis aktueller Marktpreise
Wiederbeschaffungswert
Bei Totalschaden: was Ihr Auto vor dem Unfall wert war
Merkantiler Minderwert
Wertverlust, der auch nach Reparatur bleibt
Nutzungsausfall
Entschädigung für jeden Tag, an dem Sie kein Auto haben
Mietwagenkosten
Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparatur
Gutachterkosten
Werden vollständig von der Versicherung übernommen
Es kommt vor, dass die gegnerische Versicherung versucht, das Gutachten abzulehnen oder die Kosten zu kürzen. Das ist rechtlich in der Regel nicht zulässig, solange Sie einen qualifizierten, zertifizierten Gutachter gewählt haben. Ein TÜV Rheinland zertifiziertes Gutachten ist von allen deutschen Kfz-Versicherungen anerkannt und vor Gericht verwertbar.
Falls die Versicherung trotzdem kürzt, übernehme ich die Kommunikation und setze Ihren Anspruch durch — ohne Aufpreis.
Ich komme zu Ihnen, dokumentiere alles und kümmere mich um die Versicherung. Für Sie 100 % kostenlos bei Fremdverschulden.
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