Kleiner Schaden, kleines Gutachten.
Nicht jeder Kratzer braucht dreißig Seiten. Für kleine Schäden reicht eine kompakte Feststellung. Wir sagen Ihnen vorher, ob das in Ihrem Fall die richtige Wahl ist.
Zwei Wege, ein Schaden.
Der Unterschied liegt nicht in der Sorgfalt, sondern im Umfang. Und damit darin, was Sie am Ende ersetzt bekommen.
Kurzgutachten
Eine kompakte Schadenfeststellung mit Fotodokumentation und Reparaturkalkulation. Kein Wiederbeschaffungswert, keine Wertminderung, kein Nutzungsausfall. Gedacht für kleine Schäden, bei denen der Aufwand eines vollen Gutachtens in keinem Verhältnis steht.
Sinnvoll unterhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro.
Volles Schadengutachten
Die komplette Beweissicherung: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfalldauer und Prüfung auf verdeckte Schäden. Das ist die Grundlage, auf der die Gegenseite tatsächlich zahlen muss.
Bei Fremdverschulden zahlt es die gegnerische Versicherung.
Wann ein Kurzgutachten reicht.
In diesen Situationen brauchen Sie eine belastbare Zahl, aber keine vollständige Beweissicherung.
Kleiner Schaden, eigenes Verschulden
Sie haben den Schaden selbst verursacht, wollen ihn aber nicht über die Kasko laufen lassen, weil die Rückstufung teurer wäre als die Reparatur. Dann brauchen Sie nur eine belastbare Zahl.
Beweis vor Rückgabe
Leasingrückgabe oder Ende der Mietwagenzeit. Sie wollen den Zustand dokumentiert haben, bevor jemand anderes Schäden behauptet, die nicht von Ihnen stammen.
Schnelle Einschätzung vor dem Verkauf
Sie wollen wissen, was eine Instandsetzung kostet, bevor Sie entscheiden, ob Sie reparieren oder mit Schaden verkaufen.
Streit über eine kleine Delle
Nachbarschaftsschaden, Parkrempler mit bekanntem Verursacher, Streit mit der Werkstatt. Eine neutrale Feststellung beendet die Diskussion meistens schneller als ein Anwalt.
Wann Sie es nicht nehmen sollten.
Es gibt Fälle, in denen ein Kurzgutachten Sie Geld kostet, statt welches zu sparen.
Der Unfall war unverschuldet, dann steht Ihnen das volle Gutachten kostenlos zu
Der Schaden liegt erkennbar über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro
Es sind Airbags, Sensorik oder tragende Teile betroffen
Sie wollen Nutzungsausfall oder Wertminderung geltend machen
Die Sache geht absehbar vor Gericht oder zum Anwalt
Der häufigste Denkfehler
Viele fragen nach einem Kurzgutachten, weil sie Kosten sparen wollen. Bei einem unverschuldeten Unfall gibt es dabei aber nichts zu sparen: Das volle Gutachten zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wer stattdessen ein Kurzgutachten beauftragt, zahlt selbst und verzichtet zusätzlich auf Wertminderung und Nutzungsausfall. Deshalb fragen wir am Telefon immer zuerst, wer den Unfall verursacht hat.
Was im Kurzgutachten steht.
Fahrzeugdaten, Laufleistung und Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung
Fotodokumentation der Schadenstelle aus mehreren Perspektiven
Beschreibung des Schadensbildes und der betroffenen Bauteile
Kalkulation der Reparaturkosten auf Basis der Herstellervorgaben
Einschätzung, ob eine Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist
Häufige Fragen zum Kurzgutachten.
Ein Kostenvoranschlag kommt von der Werkstatt, die die Reparatur anschließend selbst ausführen will. Ein Kurzgutachten kommt von einem unabhängigen Sachverständigen, der an der Reparatur nichts verdient. Vor Gericht und gegenüber Versicherungen hat das mehr Gewicht, weil kein Eigeninteresse dahintersteht.
Das hängt vom Fahrzeug und vom Umfang des Schadens ab. Rufen Sie kurz an und beschreiben Sie, worum es geht, dann bekommen Sie vorher eine feste Zahl. Falls sich im Gespräch herausstellt, dass Ihnen ein volles Gutachten zusteht, das die Gegenseite zahlt, sagen wir Ihnen das. Dann brauchen Sie das Kurzgutachten nicht.
Eine gesetzlich festgelegte Zahl gibt es nicht. Die Rechtsprechung bewegt sich meist im Bereich von 700 bis 1.000 Euro, häufig genannt werden 750 Euro. Unterhalb davon muss die gegnerische Versicherung die Kosten für ein volles Gutachten nicht zwingend übernehmen. Ob Ihr Schaden darunter liegt, sieht man einem Blechschaden von außen selten an.
Für die eigene Kaskoversicherung bei kleinen Schäden in der Regel ja. Für die Haftpflichtversicherung der Gegenseite bei einem unverschuldeten Unfall nicht, denn dort geht es auch um Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Diese Posten stehen im Kurzgutachten nicht drin und werden dann auch nicht gezahlt.
Die Besichtigung dauert etwa 20 bis 30 Minuten. Die Ausfertigung bekommen Sie in der Regel am nächsten Werktag digital. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht, in ganz Berlin.
Wenn sich bei der Besichtigung zeigt, dass der Schaden größer ist als gedacht, sprechen wir Sie direkt darauf an, bevor wir etwas ausfertigen. Nachträglich aufzustocken ist unsauber, weil dann zwei Dokumente mit unterschiedlichen Zahlen im Umlauf sind. Wir klären das lieber vorher.
Zwei Minuten am Telefon sparen Ihnen viel Geld.
Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, ob ein Kurzgutachten reicht oder ob Ihnen das volle Gutachten zusteht, für das Sie nichts bezahlen.
